50+ gelassen und kraftvoll ins weitere Arbeitsleben*AWbG-Bildungsurlaub für Frauen

FBS Coesfeld

Entspannung und Balance

50+ gelassen und kraftvoll ins weitere Arbeitsleben*AWbG-Bildungsurlaub für Frauen

Referent*in

Ulrike Wißmann

Qualifikation: Sozialpädagogin, Märchenerzählerin

Kategorie

Entspannung und Balance

Nach einer Standortbestimmung eigene Sichtweisen und innere Einstellung überprüfen und stärkende Denkansätze entwickeln. Entspannung als Grundlage zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit einüben und in Gesprächen, Selbstchecks und Übungen Lebenskraft und weitere Perspektiven entwickeln.
Neben Impulsen und dem Erfahrungsaustausch in der Gruppe sind Atemübungen am Meer, Achtsamkeitsübungen, Meditation, Muskelentspannung, Autogenes Training und Shibashi integriert um Gesundheit und Wohlbefinden zu stärken.

Hinweis: Der konkrete Beginn und das Ende der Veranstaltung wird im Programm veröffentlicht, welches wir Ihnen zusenden. Diese Zeiten können Sie nutzen um Ihre Hin- und Rückreise in eigener Regie zu planen. Der Gästebeitrag muss vor Ort gezahlt werden.

Bitte melden Sie sich per Mail an und geben Ihren Zimmerwunsch an.

Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in NRW können sich Arbeitnehmer/innen bis zu 5 Tage im Jahr bei voller Lohn- und Gehaltsfortzahlung von der Arbeit freistellen lassen, um eine anerkannte Bildungsveranstaltung zu besuchen. Diese kann der beruflichen oder der politischen Weiterbildung dienen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem ABwG?
An den Veranstaltungen kann grundsätzlich jede interessierte Person teilnehmen, auch Hausfrauen, Rentner/innen und Arbeitslose, wobei Letztere vorher die Zustimmung ihres Arbeitsamtes einholen müssen. Anspruch auf Freistellung von der Arbeit nach dem AWbG haben alle Arbeiter/innen und Angestellte, die seit mindestens 6 Monaten in NRW vollbeschäftigt sind. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der 5-Tage-Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG haben Beamte, Richter, Soldaten, Auszubildende sowie Arbeitnehmer/innen in Kleinbetrieben (weniger als 10 Beschäftigte).

Wie wird der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber angemeldet?
Die Absicht, an der Veranstaltung teilzunehmen, muss dem Arbeitgeber so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Die Gebühren für die Teilnahme sind vom Teilnehmer selbst an die FBS zu entrichten. Die Freistellung darf vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn ihr zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer/innen entgegenstehen. Eine Mitteilung für den Arbeitgeber und weitere Auskünfte erhalten Sie in der FBS.

Kursinformationen

Kursnummer

Z2132-550B

Datum

Sa 04.10.2025 - 11.10.2025

Uhrzeit

17:00 - 12:30 Uhr

Dauer

8 Termine

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Alle Termine für den Kurs 50+ gelassen und kraftvoll ins weitere Arbeitsleben*AWbG-Bildungsurlaub für Frauen

04.10.2025 17:00 - 22:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Borkum Viktoriastr. 14 Gästehaus Marina

05.10.2025 08:00 - 22:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Borkum Viktoriastr. 14 Gästehaus Marina

06.10.2025 08:00 - 22:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Borkum Viktoriastr. 14 Gästehaus Marina

07.10.2025 08:00 - 22:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Borkum Viktoriastr. 14 Gästehaus Marina

08.10.2025 08:00 - 22:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Borkum Viktoriastr. 14 Gästehaus Marina

09.10.2025 08:00 - 22:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Borkum Viktoriastr. 14 Gästehaus Marina

10.10.2025 08:00 - 22:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Borkum Viktoriastr. 14 Gästehaus Marina

11.10.2025 08:00 - 12:30 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Borkum Viktoriastr. 14 Gästehaus Marina

Kursort

Borkum; Viktoriastr. 14; Gästehaus Marina

1.020,00€

im Einzelzimmer

Bitte melden Sie sich direkt beim Anbieter des Angebots an. Danke.Senden Sie Ihre Anfrage per Mail an: fbs-coesfeld@bistum-muenster.de
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