Stressreduktion durch Entspannung*AWbG-Bildungsurlaub für Frauen

FBS Coesfeld

Entspannung und Balance

Stressreduktion durch Entspannung*AWbG-Bildungsurlaub für Frauen

Referent*in

Ulrike Wißmann

Qualifikation: Sozialpädagogin, Märchenerzählerin

Kategorie

Entspannung und Balance

Gestärkt und entspannt für das Berufsleben: In dieser Woche erlernen oder vertiefen Sie unterschiedliche Ansätze aus verschiedenen Entspannungstechniken. Ihre beruhigende, zentrierende und ausgleichende Wirkung sorgt für eine tiefe Entspannung und ist daher zur Stressbewältigung nachhaltig geeignet. In vielen Übungen erhalten Sie Anregungen, um den beruflichen und privaten Aufgaben ausgeglichener zu begegnen. Das Kursangebot beinhaltet die Einführung in die Progressive Muskelentspannung, Autogenes Training, sanfte Atem- und Bewegungsübungen am Meer, Shibashi, Klangentspannung, Breathwalking und Meditation. Die Vielfalt der Techniken ermöglicht, dass jede/r Teilnehmer/in einen individuellen Weg zu Entspannung und Stressmanagement finden kann.

Die Hin- und Rückreise erfolgt in eigener Regie.
Hinweis: die Unterrichtszeiten werden noch bekannt gegeben.

Bitte melden Sie sich per Mail an und geben Ihren Zimmerwunsch an.

Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in NRW können sich Arbeitnehmer/innen bis zu 5 Tage im Jahr bei voller Lohn- und Gehaltsfortzahlung von der Arbeit freistellen lassen, um eine anerkannte Bildungsveranstaltung zu besuchen. Diese kann der beruflichen oder der politischen Weiterbildung dienen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem ABwG?
An den Veranstaltungen kann grundsätzlich jede interessierte Person teilnehmen, auch Hausfrauen, Rentner/innen und Arbeitslose, wobei Letztere vorher die Zustimmung ihres Arbeitsamtes einholen müssen. Anspruch auf Freistellung von der Arbeit nach dem AWbG haben alle Arbeiter/innen und Angestellte, die seit mindestens 6 Monaten in NRW vollbeschäftigt sind. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der 5-Tage-Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG haben Beamte, Richter, Soldaten, Auszubildende sowie Arbeitnehmer/innen in Kleinbetrieben (weniger als 10 Beschäftigte).

Wie wird der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber angemeldet?
Die Absicht, an der Veranstaltung teilzunehmen, muss dem Arbeitgeber so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Die Gebühren für die Teilnahme sind vom Teilnehmer selbst an die FBS zu entrichten. Die Freistellung darf vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn ihr zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer/innen entgegenstehen. Eine Mitteilung für den Arbeitgeber und weitere Auskünfte erhalten Sie in der FBS.

Kursinformationen

Kursnummer

Z2132-520B

Datum

Mo 28.07.2025 - 01.08.2025

Uhrzeit

16:00 - 12:30 Uhr

Dauer

5 Termine

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Alle Termine für den Kurs Stressreduktion durch Entspannung*AWbG-Bildungsurlaub für Frauen

28.07.2025 16:00 - 22:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Norderney Jann-Berghaus-Str. 40 Haus Klipper

29.07.2025 08:00 - 22:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Norderney Jann-Berghaus-Str. 40 Haus Klipper

30.07.2025 08:00 - 22:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Norderney Jann-Berghaus-Str. 40 Haus Klipper

31.07.2025 08:00 - 22:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Norderney Jann-Berghaus-Str. 40 Haus Klipper

01.08.2025 08:00 - 14:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Norderney Jann-Berghaus-Str. 40 Haus Klipper

Kursort

Norderney; Jann-Berghaus-Str. 40; Haus Klipper

850,00€

im Einzelzimmer

Senden Sie Ihre Anfrage per Mail an: fbs-coesfeld@bistum-muenster.de
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