Stressreduktion durch Entspannung*AWbG-Bildungsurlaub für Frauen

FBS Coesfeld

Entspannung und Balance

Stressreduktion durch Entspannung*AWbG-Bildungsurlaub für Frauen

Referent*in

Ulrike Wißmann

Qualifikation: Sozialpädagogin, Märchenerzählerin

Kategorie

Entspannung und Balance

Gestärkt und entspannt für das Berufsleben: In dieser Woche erlernen oder vertiefen Sie unterschiedliche Ansätze aus verschiedenen Entspannungstechniken. Ihre beruhigende, zentrierende und ausgleichende Wirkung sorgt für eine tiefe Entspannung und ist daher zur Stressbewältigung nachhaltig geeignet. In vielen Übungen erhalten Sie Anregungen, um den beruflichen und privaten Aufgaben ausgeglichener zu begegnen. Das Kursangebot beinhaltet die Einführung in die Progressive Muskelentspannung, Autogenes Training, sanfte Atem- und Bewegungsübungen am Meer, Shibashi, Klangentspannung, Breathwalking und Meditation. Die Vielfalt der Techniken ermöglicht, dass jede/r Teilnehmer/in einen individuellen Weg zu Entspannung und Stressmanagement finden kann.

Hinweis: Der konkrete Beginn und das Ende der Veranstaltung wird im Programm veröffentlicht, welches wir Ihnen zusenden. Diese Zeiten können Sie nutzen um Ihre Hin- und Rückreise in eigener Regie zu planen. Der Gästebeitrag muss vor Ort gezahlt werden.

Bitte melden Sie sich per Mail an und geben Ihren Zimmerwunsch an.

Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in NRW können sich Arbeitnehmer/innen bis zu 5 Tage im Jahr bei voller Lohn- und Gehaltsfortzahlung von der Arbeit freistellen lassen, um eine anerkannte Bildungsveranstaltung zu besuchen. Diese kann der beruflichen oder der politischen Weiterbildung dienen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem ABwG?
An den Veranstaltungen kann grundsätzlich jede interessierte Person teilnehmen, auch Hausfrauen, Rentner/innen und Arbeitslose, wobei Letztere vorher die Zustimmung ihres Arbeitsamtes einholen müssen. Anspruch auf Freistellung von der Arbeit nach dem AWbG haben alle Arbeiter/innen und Angestellte, die seit mindestens 6 Monaten in NRW vollbeschäftigt sind. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der 5-Tage-Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem AWbG haben Beamte, Richter, Soldaten, Auszubildende sowie Arbeitnehmer/innen in Kleinbetrieben (weniger als 10 Beschäftigte).

Wie wird der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber angemeldet?
Die Absicht, an der Veranstaltung teilzunehmen, muss dem Arbeitgeber so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Die Gebühren für die Teilnahme sind vom Teilnehmer selbst an die FBS zu entrichten. Die Freistellung darf vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn ihr zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer/innen entgegenstehen. Eine Mitteilung für den Arbeitgeber und weitere Auskünfte erhalten Sie in der FBS.

Kursinformationen

Kursnummer

Z2132-505B

Datum

So 27.04.2025 - 02.05.2025

Uhrzeit

17:00 - 12:30 Uhr

Dauer

6 Termine

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Alle Termine für den Kurs Stressreduktion durch Entspannung*AWbG-Bildungsurlaub für Frauen

27.04.2025 17:00 - 22:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Borkum Kirchstr. Alter Leuchtturm

28.04.2025 08:00 - 22:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Borkum Kirchstr. Alter Leuchtturm

29.04.2025 08:00 - 22:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Borkum Kirchstr. Alter Leuchtturm

30.04.2025 08:00 - 22:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Borkum Kirchstr. Alter Leuchtturm

01.05.2025 08:00 - 22:00 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Borkum Kirchstr. Alter Leuchtturm

02.05.2025 08:00 - 12:30 Uhr mit Ulrike Wißmann
Ort: Borkum Kirchstr. Alter Leuchtturm

Kursort

Borkum; Kirchstr.; Alter Leuchtturm

760,00€

im Einzelzimmer

Senden Sie Ihre Anfrage per Mail an: fbs-coesfeld@bistum-muenster.de
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